Teilnahmebedingungen - Schubkasten Speed Challenge
1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs ist die woodbox GmbH mit Sitz in Meiningen, Österreich.
2. Veranstaltung und Ort
Der Wettbewerb findet ausschließlich im Rahmen der Holz-Handwerk Messe 2026 in Nürnberg statt
(24.–27. März 2026, Halle 12, Stand 12.0-617). Die Durchführung erfolgt ausschließlich am Messestand des Veranstalters.
3. Art des Wettbewerbs
Der Wettbewerb ist ein leistungsbasierter handwerklicher Wettbewerb (Preisausschreiben). Es handelt sich nicht um ein Glücksspiel.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gekoppelt.
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4. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen aus der D-A-CH-Region, die beruflich einen wesentlichen Bezug zum Tischler-, Schreiner- oder Holzhandwerk haben oder sich in entsprechender Ausbildung befinden. Dazu zählen insbesondere Personen, die handwerklich, technisch, produktionsnah oder betrieblich im Bereich Tischlerei, Schreinerei oder Holzverarbeitung tätig sind, unabhängig von ihrer formalen Berufsbezeichnung oder betrieblichen Funktion.
Die Teilnahme ist ab vollendetem 14. Lebensjahr zulässig; Teilnehmende Personen unter 18 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person teilnehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zweifeln einen Altersnachweis zu verlangen.
Pro Person ist nur eine Teilnahme insgesamt zulässig, pro Firma sind maximal fünfzehn Teilnehmende erlaubt.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen ohne erkennbaren beruflichen oder ausbildungsbezogenen Bezug zum Holzhandwerk sowie Personen, die die Teilnahmevoraussetzungen (z. B. Mindestalter, Einwilligungen, Teilnahmebegrenzungen) nicht erfüllen.
Teilnehmende Personen können jederzeit ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, unrichtige Angaben machen, Manipulationsversuche unternehmen, den Ablauf stören, andere gefährden oder sich unsportlich verhalten. Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Teilnahmen zu überprüfen und im Zweifel zu entscheiden. Ebenso ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters, Mitglieder der Jury sowie sonstige in die Organisation, Durchführung oder Bewertung eingebundene Personen.
5. Anmeldung, Anmeldeschluss und Teilnehmendenzahl
Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular mit Auswahl eines gewünschten Zeitfensters. Die Teilnahme wird durch Anmeldebestätigung per E-Mail und Zuteilung eines verbindlichen Time-Slots wirksam. Spontane Teilnahmen vor Ort sind bei freien Plätzen möglich.
Der Anmeldeschluss für Anmeldungen über die Website ist der 15.03.2026. Spätere Anmeldungen können per E-Mail an alexandra.baliko@woodbox.at erfolgen, begründen jedoch keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Berücksichtigung.
Am Messestand stehen Anmeldeformulare für spontane Bewerbungen zur Verfügung, die händisch auszufüllen sind. Solche Anmeldungen werden ausschließlich berücksichtigt, sofern noch freie Startplätze verfügbar sind. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Der Wettbewerb ist insgesamt auf maximal 120 Teilnehmende begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, die Verteilung der Startplätze auf die einzelnen Messetage flexibel nach organisatorischen Erfordernissen vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, organisatorische Details, Zeitpläne oder Slot-Zuteilungen aus sachlichen Gründen anzupassen, sofern der Charakter des Wettbewerbs gewahrt bleibt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Messetag besteht nicht.
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6. Wettbewerbsablauf und Zeitmessung
Teilnehmende Personen sind verpflichtet, spätestens 20 Minuten vor ihrem zugewiesenen Time-Slot am Messestand des Veranstalters zu erscheinen. Erscheint eine teilnehmende Person nicht rechtzeitig, kann der Startplatz ersatzlos verfallen und an andere Interessierte vergeben werden. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
Die Zeitmessung startet, sobald der Schubkasten aus dem sensorgesteuerten Kasten entnommen wird, und endet, sobald der fertig montierte Schubkasten wieder vollständig auf den Schubkastenführungen des Kastens eingeschoben wird. Für die Wertung ist allein die angezeigte Sensorzeit maßgeblich.
Bei technischen Störungen, Fehlmessungen oder offensichtlichen Anzeigefehlern ist der Veranstalter berechtigt, einen Neustart oder eine Wiederholung anzuordnen.
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7. Wettbewerbsregeln und Qualitätskriterien
Die Montage darf ausschließlich mit den eigenen Händen erfolgen. Die Verwendung von Werkzeugen, Hilfsmitteln oder fremder Hilfe ist untersagt. Der Schubkasten gilt als ordnungsgemäß montiert, wenn er vollständig, funktionstüchtig und ästhetisch ordentlich ist. Werden fehlerhafte Komponenten der bereitgestellten Teile festgestellt, darf die teilnehmende Person neu beginnen. Teilleistungen werden nicht gewertet.
8. Unterbrechung, Abbruch und vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb aus wichtigen Gründen vorübergehend zu unterbrechen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei technischen Problemen, Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße, sichere und faire Durchführung nicht mehr gewährleisten.
In einem solchen Fall bestehen keine Ansprüche auf Durchführung, Wiederholung oder Schadenersatz.
9. Wertung und Siegermittlung
Siegkriterium ist die geringste gemessene Zeit bei erfüllten Qualitätskriterien. Pro Messetag werden drei
tagessiegende Personen ermittelt. Zusätzlich wird eine gesamtsiegende Person (niedrigste Einzelzeit insgesamt) sowie eine durchschnittssiegende Person (Zeit am nächsten am Durchschnitt aller gültigen Zeiten) ausgezeichnet. Mehrfachplatzierungen sind zulässig, sofern diese aus einer einzigen Teilnahme resultieren. Ein Rechtsanspruch auf einen Gewinn besteht nicht.
10. Gleichstandsregel
Bei Gleichstand mit Einfluss auf die Siegermittlung erfolgt eine einmalige Wiederholung unmittelbar vor der jeweiligen Siegerehrung. Gleichstände ohne Siegrelevanz führen zu einer Platzteilung.
11. Jury
Die Jury besteht aus Mitarbeitenden der woodbox GmbH, externen Handelsvertretungen der Firma woodbox GmbH sowie der Geschäftsführung. Jury-Mitglieder sind von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen und handeln nach bestem Wissen und Gewissen.
12. Preise und Auszahlung
Das Gesamtpreisgeld beträgt EUR 3.000.
Eine einzelne Person kann durch Mehrfachplatzierungen maximal ein Gesamtpreisgeld von EUR 1.000 erhalten.
Die Barauszahlung des Preisgeldes erfolgt ausschließlich, wenn die empfangende Person zusätzlich freiwillig in eine Fotoaufnahme und
-veröffentlichung zu Werbezwecken einwilligt und eine schriftliche Empfangsbestätigung unterzeichnet. Alternativ kann zu Werbezwecken das Preisgeld per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Wettbewerbsende ausgezahlt werden, ohne dass eine Fotoeinwilligung zu Werbezwecken erforderlich ist. Der selbst gefertigte Schubkasten darf als persönliches Werkstück und Andenken an den Wettbewerb behalten werden und ist kein Bestandteil des Preisgeldes.
13. Dokumentation
Zur Nachvollziehbarkeit werden Start- und Endzeit, Qualitätsprüfung, prüfende Person sowie ein Foto des
montierten Schubkastens (inklusive Person) dokumentiert. Die Aufbewahrung erfolgt für 12 Monate nach
Messeende.
14. Veröffentlichung und Einwilligung
Gewinnende Personen können mit Vornamen, Firma, Region, Ergebnis und Foto veröffentlicht werden. Die
Veröffentlichung erfolgt auf Basis einer freiwilligen Einwilligung, die in der Empfangsbestätigung der Preisgelder separat erteilt wird. Die Teilnahme ist auch ohne Einwilligung vollständig möglich. Ein Widerruf ist jederzeit per Email an alexandra.baliko@woodbox.at mit Wirkung für die Zukunft möglich.
15. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Kontaktdaten, Firma, Teilnahmezeiten, Ergebnisse sowie Bildmaterial) ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs sowie – bei gesonderter freiwilliger Einwilligung – zur Öffentlichkeitsarbeit, Berichterstattung und Werbezwecken.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Wettbewerbs) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist (insbesondere Dokumentationszwecke für bis zu 12 Monate nach Messeende). Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft und können dies per Email an alexandra.baliko@woodbox.at einfordern. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die woodbox GmbH. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters abrufbar.
16. Influencende Personen und werblich eingebundene Personen
Influencende Personen und werblich eingebundene Personen dürfen ausschließlich außer Konkurrenz
teilnehmen und sind von der Wertung und dem Gewinn ausgeschlossen.
17. Haftung und Ausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen außerhalb seines Einflussbereichs. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Zwingende verbraucher- und lauterkeitsrechtliche Bestimmungen des Staates, in dem der Wettbewerb durchgeführt wird, bleiben unberührt.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ist das Landesgericht Feldkirch.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
20. Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen personenbezogene Bezeichnungen in nicht gegenderter oder verkürzter Form verwendet werden, gelten diese gleichermaßen für alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten. Die gewählte Sprachform dient ausschließlich der Lesbarkeit und beinhaltet keine Wertung oder Benachteiligung.